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Kundenservice

Wir beraten Sie gerne, umfassend und neutral

Ein Schaden am Fahrzeug ist für alle Beteiligten unangenehm. Wenn es aber trotzdem passiert, werden Sie bei uns umfassend beraten und von mühsamer Bürokratie mit den Versicherungen entlastet.

Unsere Fachleute schauen sich das Fahrzeug und die Schäden mit Ihnen und bei Bedarf mit den Experten der Versicherung genau an und klären alle offenen Fragen. Wir stellen Ihnen sofort ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung, holen im Notfall Ihr Fahrzeug mit 24/7 Service durch unseren Partnerbetrieb H.P. Gerber Pannendienst AG ab, nehmen Kontakt mit den beteiligten Parteien auf. Wir erstellen mittels modernster Berechnungs-Software einen Kostenvoranschlag und senden alles zusammen mit digitalen Fotos der Versicherung oder anderen Beteiligten zu.


Wir haben die Kosten für Sie im Griff

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Wir kennen keine «versteckten» Mängel – unsere Ansätze sind klar und die ausgeführten Arbeiten entsprechen dem effektiven Aufwand. Unsere Offerten sind verbindlich und zufriedene Kunden sind uns wichtig: Über Abweichungen, Mehraufwand oder zusätzlich benötigte Teile werden Sie umgehend informiert. Die mit Ihnen besprochenen Preise finden Sie auf der Endabrechnung wieder.

Kostenvoranschlag

Wir erstellen Ihnen gerne einen verbindlichen Kostenvoranschlag oder fertigen mit unserem EDV-System schriftliche Offerten für die Versicherung an, sodass für Sie kein bürokratischer Mehraufwand entsteht.   

Anspruchsregelung Ersatzwagen im Haftpflichtfall (Fremdverschulden)

Sie haben in der Regel das Recht auf einen Ersatzwagen für den Zeitraum der Reparatur, wenn Sie auf das Auto angewiesen sind, die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel nicht möglich ist oder wenn Sie nicht auf einen Zweitwagen zurückgreifen können.  

Anspruchsregelung Ersatzwagen im Kaskofall (Eigenverschulden)

Bei einem Selbstverschulden im Teil- oder Vollkaskofall muss der Anspruch auf Ersatzwagen separat versichert sein. Dieser Zusatz ist bei allen Versicherungsgesellschaften unterschiedlich geregelt.


Welche Versicherung zahlt?

S I E   H A B E N   F R A G E N ?   U N S E R E   E X P E R T E N   A N T W O R T E N 

Haftpflichtschaden

Eine andere Partei hat den Schaden verursacht. Grundsätzlich zahlt die Versicherung des Schadenverursachers, wenn die Schuldfrage restlos geklärt ist.  Tipp: Bei Streifkollisionen oder einem Unfall mit einem schwächeren Verkehrsteilnehmer (z.B. Velofahrer) ist diese Frage rechtzeitig zu klären.

Teilkaskoschaden

Die Teilkaskoversicherung deckt Schäden die durch Brand, Explosion, Diebstahl, Sturm, Glasbruch, Wild, Hagel oder Überschwemmung entstanden sind.

Vollkaskoschaden

Die Vollkaskoversicherung bezahlt den Schaden auch bei Selbstverschulden. In diesem Fall muss meist ein Selbstbehalt übernommen werden. 

Parkschaden

Die Parkschadenversicherung (Zusatzdeckung zu einer Teil- oder Vollkaskopolice) kommt für Schäden auf, die durch unbekannte Dritte oder unbekannte Fahrzeuge am parkierten Fahrzeug verursacht wurden.


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